Als Inhaber der Privatpilotenlizenz PPL (JAR/FCL) mit der Klassenberechtigung für Reisemotorsegler können Sie Reisemotorsegler im In- und Ausland fliegen. Die Lizenz kann später mit überschaubarem Aufwand um weitere Klassenberechtigungen (zum Beispiel für zwei- und viersitzige Motorflugzeuge) erweitert werden. Die Klassenberechtigung für Flugzeuge bis zu einem zulässigen Abfluggewicht von zwei Tonnen kann bei uns im Verein erworben werden. Es stehen dem Piloten dann zwei weitere Vereinsflugzeuge zur Verfügung (DR400RP und DR400). Damit sind erlebnisreiche Reisen nicht mehr nur zu zweit sondern zu viert möglich. Eine weitere Möglichkeit ist der Einstieg in die Segelfliegerei. Wer den Motorsegelflug bei uns im Verein gelernt hat, ist im Laufe seiner Ausbildung bereits mit der Segelfliegerei in Berührung gekommen. Sei es durch Flüge mit stehendem Triebwerk bzw. durch Flüge in reinen Segelflugzeugen, die auch zur Motorseglerausbildung zählen, oder durch den Kontakt zu anderen Vereinsmitgliedern. Jedem, den der direkte Wettstreit mit den Elementen (Auf- und Abwinde) beim Segelflug reizt, wird nach erfolgreicher Motorseglerausbildung ein vereinfachter Weg in den Segelflug geboten.
Zuletzt aktualisiert am 2010-11-13 von Thomas Gerlach.